RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Wer darf ein MVZ gründen?

Gemäß Sozialgesetzbuch V dürfen MVZs von Kommunen – Landkreisen, Städten, Gemeinden und Stadtbezirken – gegründet werden.

 

Diese kommunalen medizinischen Versorgungszentren können somit selbst medizinisches Fachpersonal anstellen, um eine bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung sicherzustellen und einem regionalen Ärztemangel zu begegnen.

 

Dabei geht es um die Gewährleistung einer medizinischen Basisversorgung, die vom Gesetzgeber zwischenzeitlich als wichtige kommunale Aufgabe angesehen wird.

ENTSCHEIDUNG

Welche Vorüberlegungen sind nötig?

Die Entscheidung zur Gründung eines Kommunal-MVZ gestaltet sich in Abhängigkeit von

  • der demographischen Entwicklung der Bevölkerung in der jeweiligen Region,
  • der Altersstruktur der derzeit praktizierenden niedergelassenen Ärzte und
  • des jeweiligen Versorgungsbedarfs.

Neben rechtlichen Fragestellungen stellen sowohl in der Gründungs- als auch in der Betriebsphase die Gewinnung und Bindung von Ärzten sowie die effiziente Organisation des täglichen Praxisbetriebs große Herausforderungen dar.

Die ENDERA-Gesundheitsexperten analysieren und bewerten gemeinsam mit Ihnen die demografische Entwicklung in Ihrer Region, die Versorgungssituation und die Altersstruktur der Ärzte. Auf Basis dieser statistischen Daten und Auswertungen erstellen wir für Sie eine Handlungsempfehlung für die Gründung und den Betrieb eines kommunalen MVZ.