Online-Seminar am 25.4.24

11. April 2024

AKTUELLES

Einladung zum Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus“

Die Umstellung auf ambulante Versorgung in Krankenhäusern erweist sich als komplexe Aufgabe, die zahlreiche Verantwortliche vor vielfältige Herausforderungen stellt. Um diese Fragen zu klären und Lösungsansätze zu diskutieren, lädt die ENDERA-Gruppe in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei VOELKER am 25. April 2024 von 14:00 bis 15:30 Uhr zu einem Online-Seminar ein.

 

Neben den Rechtsanwälten der Kanzlei VOELKER wird Peter Mast, unser Experte der ENDERA-Gruppe für MVZ- und Praxismanagement, zur Ambulantisierung in Krankenhäusern sowie zu deren rechtlicher und organisatorischer Umsetzung referieren.

 

Ein Schwerpunkt des Seminars liegt unter anderem auf der aktuellen politischen Entwicklung sowie den rechtlichen Möglichkeiten, die im Rahmen der Ambulantisierung vorhanden sind. Die Teilnehmer erhalten Einblicke in bereits implementierte Maßnahmen und haben die Gelegenheit, über mögliche weitere Schritte in ihren eigenen Einrichtungen nachzudenken bzw. erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für deren Umsetzung.

Dieses Online-Seminar bietet eine wertvolle Gelegenheit für alle, die sich mit der Ambulantisierung in Krankenhäusern befassen, um sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und über praxisnahe Lösungsansätze zu diskutieren.

 

Eine Anmeldung ist per E-Mail an veranstaltungen@voelker-gruppe.com bis zum 23.04.2024 möglich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung den Teilnahmelink per E-Mail von uns. Hier können Sie die Einladung mit weiteren Informationen zur Veranstaltung als PDF herunterladen.

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA-Gruppe GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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Veränderung als Chance begreifen

15. Februar 2024

AKTUELLES

Ambulante Strategie – so gelingt die Transformation

 

Die Ambulantisierung in Krankenhäusern ist zwischenzeitlich ein wesentlicher Bestandteil der Strukturveränderung in der hiesigen Gesundheitsversorgung. Stationäre Leistungen werden in den ambulanten Bereich verschoben, um Kosten zu senken. Somit wandeln sich Krankenhäuser stetig hin zu sektorenübergreifenden Versorgungsnetzwerken.

 

Dies hat einige Vorteile. Durch die Ausgliederung bestimmter Leistungen und Behandlungen in eigene medizinische Gesundheitszentren bleibt die Vergütung weiterhin im Unternehmen und es gibt einen gesicherten stationären Patientenfluss. Ebenso bekommen die Krankenhäuser durch den Auf- bzw. den Ausbau zusätzlich die Möglichkeit, die Patienten und Patientinnen langfristig an die Einrichtung zu binden.

 

Derzeit sind jedoch oft noch ineffiziente Prozesse, Sprechstunden- oder Raumfehlbelegungen, lange Wartezeiten, überlastetes Personal bei hohem Durchsatz an Patienten sowie fehlende Steuerungskompetenz der ambulanten Leistungserbringung Merkmale einer Ambulanz, wie sie im deutschen Krankenhauswesen anzutreffen sind.

 

Um die Transformation hin zu Gesundheitszentren nachhaltig erfolgreich zu gestalten, sind die folgenden grundlegenden Punkte zu beachten.

 

Für die Etablierung von erfolgreichen ambulanten Strukturen ist zunächst eine sorgfältige Planung notwendig. Basierend auf dem zu erwartenden Patientenaufkommen – insbesondere dem vorhandenen ambulanten Potenzial des Krankenhauses und der ambulanten Leistungszahlen – ist zu entscheiden, ob die Gründung oder Erweiterung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sinnvoll ist und wie ggf. vorhandene persönliche Ermächtigungen oder ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in dieses Konstrukt integriert werden können. Räumlichkeiten, Personal und Infrastruktur sind dann dieser strategischen Planung anzupassen.

 

Eine Optimierung der Prozesse zur Steuerung der Ressourcen- und Kapazitätsplanung ist notwendig und zielführend. In der Regel werden dafür digitale Services wie intelligente Kalender oder Patientenportale zur Unterstützung eingesetzt.

 

Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Etablierung eines wirkungsvollen Controllings. Es sind Fehler zu vermeiden, die Honorarkürzungen zur Folge haben können, durch die Potenziale unzureichend ausgeschöpft werden oder wodurch unterdurchschnittliche Fallzahlen vorliegen. Benchmarking, monatliches Reporting und eine frühzeitige Planung sind wirkungsvolle Werkzeuge zur Vermeidung dieser genannten Fehlentwicklungen.

 

Die Experten der ENDERA-Gruppe unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben.

Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an!

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA-Gruppe GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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Eine Strategie für den Umgang mit Hybrid-DRGs ist von Vorteil

26. Januar 2024

AKTUELLES

Hybrid-DRGs

Im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes wurde der neue § 115f SGB V eingeführt. Dieser beinhaltet und regelt die spezielle sektorengleiche Vergütung, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Hybrid-DRG bezeichnet. Die Einführung der Hybrid-DRGs wurde zum 1. Januar 2024 umgesetzt.

 

In einer orthopädisch-chirurgischen Belegabteilung ergeben sich auf Basis der Leistungsdaten 2023 nun die folgenden Veränderungen:

 

Im Bereich G24 – Eingriffe bei Hernien wurden im Jahr 2023 bei einer mittleren Verweildauer von 1,39 Tagen insgesamt 51 DRGs abgerechnet. Simuliert mit dem DRG-Katalog 2024 werden daraus 11 DRGs und 40 Hybrid-DRGs.

 

Im Bereich I20 – Eingriffe am Fuß wurden im Jahr 2023 bei einer mittleren Verweildauer von 2,81 Tagen insgesamt 36 DRGs abgerechnet. Daraus werden 34 DRGs und 2 Hybrid-DRGs.

 

Im Bereich J09 – Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal wurden im Jahr 2023 bei einer mittleren Verweildauer von 1,07 Tagen insgesamt 14 DRGs abgerechnet. Simuliert mit dem DRG-Katalog 2024 werden daraus noch eine DRG und 13 Hybrid-DRGs.

 

Von 101 erbrachten stationären Leistungen werden 55 – und damit mehr als die Hälfte – zu Hybrid-DRGs umgewandelt.

 

Kliniken müssen frühzeitig eine Strategie für den Umgang mit Hybrid-DRGs entwickeln. Ein stringentes spezifisches Controlling von Hybrid-DRGs zur Vermeidung negativer wirtschaftlicher Folgen ist notwendig. Die Prozesse für diese neue Fallart müssen eindeutig beschrieben und kommuniziert werden.

 

 

Die Experten der ENDERA-Gruppe unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben.
Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an!

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA-Gruppe GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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