Ein Gesundheitskiosk dient in erster Linie als zentrale Informations- und Beratungsstelle

7. März 2025

AKTUELLES

Gesundheitskiosk als neuer Zuweiser für Arztpraxis und Klinik

Gesundheitskioske etablieren sich zunehmend als niedrigschwellige Anlaufstellen im deutschen Gesundheitssystem, insbesondere für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Diese Einrichtungen haben das Ziel, Patienten und Patientinnen eine bessere Orientierung im Gesundheitswesen zu ermöglichen und gleichzeitig die medizinische Versorgung effizienter zu steuern. Neben der Gesundheitsberatung übernehmen sie auch eine Vermittlungsfunktion, indem sie Patienten und Patientinnen gezielt an Hausarztpraxen oder Fachkliniken weiterleiten. Doch inwiefern können Gesundheitskioske tatsächlich als neue Zuweiser fungieren und welche Auswirkungen hat dies auf das bestehende Versorgungssystem?

 

Ein Gesundheitskiosk dient in erster Linie als zentrale Informations- und Beratungsstelle. Patienten*, die bislang keinen festen Hausarzt haben oder Schwierigkeiten bei der medizinischen Versorgung erleben, erhalten hier erste Hilfe. Die Hauptaufgaben dieser Einrichtungen umfassen die allgemeine Gesundheitsberatung, die Orientierung innerhalb des Versorgungssystems, die Vermittlung an passende medizinische Fachkräfte sowie die Unterstützung bei der Terminvereinbarung. Zudem begleiten Gesundheitskioske Patienten in der Nachsorge, indem sie darauf achten, dass Therapien eingehalten und Kontrolltermine wahrgenommen werden.

 

Die Personalstruktur in Gesundheitskiosken ist interdisziplinär angelegt. Gesundheitsberater mit einer Ausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen übernehmen die allgemeine Beratung und Präventionsaufklärung. Examinierte Pflegefachkräfte unterstützen Patienten bei gesundheitlichen Fragen und vermitteln Maßnahmen zur Selbstversorgung. Medizinische Fachangestellte (MFA) übernehmen administrative Aufgaben, Terminmanagement und einfache diagnostische Maßnahmen. Ergänzt wird das Team durch Sozialarbeiter, die Hilfestellungen bei sozialrechtlichen Fragen geben, sowie Hebammen, die Schwangere begleiten. Psychologische Fachkräfte stehen zudem für psychologische Beratung und Präventionsmaßnahmen zur Verfügung. Diese Zusammensetzung ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung der Patienten und optimiert die Steuerung innerhalb des Gesundheitssystems.

 

Für Arztpraxen und Kliniken ergeben sich durch die Einführung von Gesundheitskiosken sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Ein klarer Vorteil ist die gezielte Patientenlenkung: Arztpraxen profitieren von einer stabileren Auslastung, da gezielt Patienten und Patientinnen mit konkretem Behandlungsbedarf zugewiesen werden. Durch die Vorberatung im Gesundheitskiosk kann die Beratungszeit in den Arztpraxen reduziert werden, da viele Fragen bereits vorab geklärt werden. Zudem verbessert sich der Zugang zu medizinischer Versorgung für sozial schwächere Gruppen, wodurch eine gleichmäßigere Verteilung von Behandlungsressourcen ermöglicht wird. Gleichzeitig birgt die Steuerung durch Gesundheitskioske auch Risiken. Ein unkontrollierter Patientenstrom könnte zu einer ungleichmäßigen Verteilung führen, wenn keine enge Abstimmung mit den Arztpraxen erfolgt. Zudem dürfen Gesundheitskioske keine Diagnosen stellen, was die präzise Weiterleitung erschwert. Darüber hinaus könnte eine Konkurrenz zu bestehenden Versorgungsstrukturen entstehen, insbesondere wenn Gesundheitskioske über erweiterte Beratungsleistungen hinaus tätig werden.

 

Die Initiierung eines Gesundheitskiosks kann durch unterschiedliche Träger erfolgen. Kommunale Initiativen sind häufig die treibende Kraft hinter der Einrichtung solcher Anlaufstellen, um die regionale Gesundheitsversorgung zu verbessern. Gesetzliche und private Krankenkassen können sich ebenfalls an der Finanzierung und Umsetzung beteiligen, um die medizinische Betreuung ihrer Versicherten zu optimieren. Gemeinnützige Organisationen oder soziale Träger engagieren sich in der Regel im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention und können als Betreiber fungieren. Zudem gibt es Möglichkeiten, Gesundheitskioske als Public-Private-Partnerships zu realisieren, bei denen private Unternehmen aus dem Gesundheitssektor mit öffentlichen Institutionen kooperieren.

 

Ein wesentlicher Aspekt, der die flächendeckende Etablierung von Gesundheitskiosken erschwert, ist das Fehlen verbindlicher gesetzlicher Vorgaben. Eine einheitliche Finanzierungsstruktur existiert bislang nicht, sodass viele dieser Einrichtungen auf individuelle Fördermodelle angewiesen sind. Darüber hinaus fehlt es an klaren gesetzlichen Regelungen, die definieren, welche Aufgaben Gesundheitskioske offiziell übernehmen dürfen und welchen Qualitätsstandards sie entsprechen müssen. Auch die Integration in das bestehende Versorgungssystem ist uneinheitlich geregelt, was die Zusammenarbeit mit Arztpraxen und Kliniken erschweren kann.

 

Ein kritischer Punkt ist zudem die Möglichkeit, dass Institutionen oder Träger eines Gesundheitskiosks direkten Einfluss auf die Patientensteuerung nehmen könnten. Falls ein Gesundheitskiosk eigenständig von einer Klinik oder einem MVZ betrieben wird, besteht die Gefahr, dass Patienten bevorzugt in diese Einrichtung gelenkt werden – möglicherweise vorbei an anderen, eventuell besser geeigneten medizinischen Einrichtungen. Eine solche Steuerung könnte nicht nur zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, sondern auch dazu, dass die medizinische Versorgung nicht mehr ausschließlich nach objektiven medizinischen Kriterien erfolgt, sondern auch nach wirtschaftlichen Interessen der Betreiber. Um dies zu verhindern, bedarf es klarer Regularien, die eine neutrale und patientenorientierte Weiterleitung sicherstellen.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Gesundheitskioske als Schnittstelle zwischen Patienten und Patientinnen, Arztpraxen und Kliniken eine wertvolle Ergänzung im Gesundheitssystem darstellen können. Sie ermöglichen eine bessere medizinische Orientierung, optimieren die Behandlungssteuerung und erleichtern den Zugang zu medizinischer Versorgung. Ihr Erfolg hängt jedoch maßgeblich von einer engen Zusammenarbeit mit den bestehenden medizinischen Einrichtungen sowie von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Um eine unabhängige und objektive Patientenlenkung zu gewährleisten, sind verbindliche Regelungen erforderlich, die wirtschaftliche Interessen einzelner Betreiber begrenzen und den Fokus auf eine bestmögliche Versorgung der Patienten legen.

 

 

* Siehe Gender-Hinweis

Ihre Ansprechpartnerin:

Marie Wirtz
Senior Consultant
ENDERA Managementberatung GmbH
m.wirtz@endera-gruppe.de

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ENDERA Weihnachtsgruß 2024

23. Dezember 2024

AKTUELLES

Weihnachtsgruß der ENDERA-Gruppe

Das Jahr 2024 hat im Gesundheitswesen für viel Trubel gesorgt. Die Beschlüsse der Krankenhausreform spalten die Gemüter, so sehen die einen neue Chancen, während die anderen vor großen Herausforderungen stehen.

Nach dieser ereignisreichen Zeit ist es umso wichtiger, auch einmal innezuhalten und sich auf die vielen – kleinen und großen – Dinge zu besinnen, für die wir dankbar sein können.

 

Die ENDERA-Gruppe bedankt sich vor allem für die letzten 25 Jahre, in denen Kunden und Geschäftspartner auf unsere kompetente und partnerschaftliche Unterstützung vertraut haben, sowie bei den Mitarbeitenden, die mit Herzblut alles für den Erfolg beim Kunden gegeben haben.

 

In diesem Sinne verabschiedet sich das Team der ENDERA-Gruppe in den wohl verdienten Weihnachts-Urlaub und ist ab dem 06.01.2025 wieder für Sie da!

 

Bis dahin wünschen wir unseren Kunden, Geschäftspartnern und Freunden frohe Weihnachten und ein erfolgreiches, gesundes und glückliches neues Jahr!

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer
ENDERA-Gruppe GmbH

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Marie Wirtz (rechts) und ihr Kollege Andreas Höfig bei der Einarbeitung

6. September 2024

AKTUELLES

Verstärkung für MVZ & Ambulantisierung: Willkommen Marie Wirtz

Seit dem 1. September ist Marie Wirtz Teil der ENDERA-Gruppe und verstärkt den Geschäftsbereich Strategie, Sanierung & IT. Mit ihrem umfassenden Expertenwissen im Bereich MVZ & Ambulantisierung ist sie eine wertvolle Bereicherung für das Team der ENDERA-Gruppe und deren Kunden, welche zukünftig von ihrem Erfahrungsschatz profitieren.

 

Als Medizinökonomin zählen Strategieentwicklung, Restrukturierung und Organisationsentwicklung sowie Prozessoptimierung zu ihren Stärken. Ihre Berufserfahrung in der konzeptionellen sowie praktischen Begleitung bei Gründung und Betrieb diverser ambulanter Gesundheitseinrichtungen runden ihr Profil ab.

 

Somit erweitert die ENDERA-Gruppe ihr Experten-Team im Bereich MVZ & Ambulantisierung, um dem wachsenden Interesse ambulanter und stationärer Gesundheitseinrichtungen in diesen Bereichen gerecht zu werden und die Transformation im bundesweiten Gesundheitswesen voranzutreiben.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Die Webseite von Kommunal-MVZ erstrahlt in neuem Glanz

7. Mai 2024

AKTUELLES

Erfolgreicher Webseiten-Relaunch von Kommunal-MVZ

Nachdem die Unternehmenshomepage der ENDERA-Gruppe vor einigen Monaten in neuem Glanz erstrahlte – unter anderem durch ein neues Designkonzept, vereinfachte Navigationsstrukturen und überarbeitete Seiteninhalte –, konnte nun das Webseitenkonzept auf die von der ENDERA-Gruppe verwaltete Webseite von Kommunal-MVZ übertragen werden.

 

Auf diesen Seiten können sich kommunale Träger über die Möglichkeit informieren, ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen und erfolgreich zu betreiben.
Unter dem Navigationspunkt „Grundlagen“ informieren wir über rechtliche Rahmenbedingungen und Vorüberlegungen, die einer Entscheidung, ein MVZ zu gründen, vorangehen sollten.
Unter dem Punkt „Beratung“ wird der Full-Service-Ansatz, den das Berater-Team der ENDERA-Gruppe verfolgt, mitsamt aller Leistungsangebote dargestellt. Natürlich werden den Besucherinnen und Besuchern durch mehrere Kontaktmöglichkeiten ein direkter Austausch und die Klärung individueller Fragen angeboten.

 

Haben Sie Rückfragen oder Anmerkungen? Schreiben Sie an marketing(a)endera-gruppe.de; wir freuen uns über Ihr Feedback!

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA Managementberatung GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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Weihnachtliche Motive der ENDERA-Gruppe auf blauem Hintergrund

Das Team der ENDERA-Gruppe wünscht frohe Weihnachten

22. Dezember 2023

AKTUELLES

Die ENDERA-Gruppe wünscht frohe Weihnachten

Tannenduft in der Nase, Lebkuchen und Glühwein in der Hand; Kerzenschein erhellt die dunklen Stunden und Besinnlichkeit kehrt überall ein. Nur noch wenige Tage bis zum Weihnachtsfest, das uns Zeit gibt, gemütlich beisammen zu sein und das alte Jahr zu verabschieden.

 

Auch das Team der ENDERA-Gruppe verabschiedet sich in den wohl verdienten Weihnachts-Urlaub und ist ab dem 02.01.2024 wieder für Sie da.

 

Bis dahin wünschen wir unseren Kunden, Geschäftspartnern und Freunden frohe Weihnachten und ein erfolgreiches, gesundes und glückliches neues Jahr!

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Peter Mast

10. November 2023

AKTUELLES

Personalie: Willkommen, Peter Mast

 

Das Berater-Team der ENDERA-Gruppe freut sich über tatkräftige Verstärkung: Seit Anfang November unterstützt Peter Mast die ENDERA Management-Beratung im Geschäftsbereich Strategie, Sanierung & IT.

 

Herr Mast verfügt über langjährige Erfahrung als Geschäftsführer, Berater und Interim-Manager für Akut- und Rehakliniken sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Als Geschäftsführer war er in den vergangenen Jahren u.a. maßgeblich verantwortlich für die Entwicklung des Gesundheitscampus Bad Säckingen und hat damit bereits im Jahr 2018 eines der ersten sektorenübergreifenden Versorgungskonzepte in Deutschland geplant, welches ambulante und stationäre pflegerische Versorgung bündelt. In diesem Rahmen hat Herr Mast auch die Gründung und das Management eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (Kommunal-MVZ) mitverantwortet.

 

Herr Mast wird innerhalb des strategischen Beraterteams der ENDERA Managementberatung die Projekte im Bereich Ambulantisierung und MVZ-Management verantworten, welche eine immer größer werdende Rolle in der deutschen Gesundheitslandschaft spielen.

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA-Gruppe GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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Die Referentinnen von der Kanzlei VOELKER und der ENDERA-Gruppe stießen auf großes Interesse

19. Oktober 2023

AKTUELLES

Großes Interesse am Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus

Das Thema „Ambulantisierung im Krankenhaus“ ist für viele Verantwortliche im Gesundheitswesen von großem Interesse. Dies bestätigte die rege Teilnahme am Online-Seminar zu diesem Thema, das die Rechtsanwaltskanzlei VOELKER und die ENDERA-Gruppe gemeinsam am 12.10.2023 anboten.

 

Rund 70 Teilnehmer – vorwiegend Vertreter des Krankenhausmanagements aus Universitätskliniken und Krankenhäusern deutschlandweit – verschafften sich dort einen Überblick über die Möglichkeiten und rechtlichen Instrumente der Ambulantisierung im Krankenhaus. Ulrike Brucklacher, Fachanwältin für Medizinrecht bei VOELKER, und Stephanie Dreher, Beraterin für Ambulanzmanagement bei der ENDERA-Gruppe, referierten im Rahmen der Veranstaltung zudem über Herausforderungen und Chancen im täglichen Krankenhausalltag. Des Weiteren diskutierten die beiden Referentinnen mit den Teilnehmern den neuen BMG-Referentenentwurf zu den bereits lange erwarteten Hybrid-DRGs.

 

Der zweistündige Austausch war sehr interessant und das Feedback der Teilnehmer durchweg positiv. Aufgrund der hohen Resonanz ist bereits für den 24. Januar 2024 ist ein weiterführendes Webinar zu diesem Thema geplant.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Wird die Neugründung und Expansion vieler Krankenhaus-MVZ zukünftig verhindert?

2. Oktober 2023

AKTUELLES

Risiko MVZ-Regulierungsgesetz: Gründungs- und Expansionshindernis für Ihr Krankenhaus-MVZ

Planen Sie die Neugründung oder Expansion Ihres Krankenhaus-MVZ? Dann sollten Sie diese Pläne möglichst bald umsetzen. Auch die im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung notwendige Neuausrichtung Ihrer MVZ-Strategie sollte zeitnah auf den Weg gebracht werden. Denn in absehbarer Zeit wird es ggf. faktisch nicht mehr möglich sein, neue – insbesondere fachärztliche – Sitze in ein MVZ aufzunehmen. Der Grund? Das „drohende“ MVZ-Regulierungsgesetz.

 

Auf Initiative von Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wurde am 16. Juni 2023 im Bundesrat eine Entschließung zur stärkeren Regulierung und Einschränkung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angenommen. Die Entschließung liegt nun der Bundesregierung vor, die darüber entscheiden wird, ob ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird. Besondere Fristen gibt es hierfür nicht. Somit ist unklar, wann mit einer Entscheidung und einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist.

Der hinter der Entschließung stehende politische Wille fokussiert sich auf investorengeführte MVZ. Die Regelungen eines solchen Gesetzes würden jedoch alle MVZ gleichermaßen treffen. Neben u.a. einer Kennzeichnungspflicht der Eigentumsverhältnisse auf dem Praxisschild, der örtlichen Begrenzung von MVZ auf einen 50km-Entfernungsradius zum jeweiligen Krankenhaus und der Einführung von Höchstversorgungsanteilen einzelner Träger für haus- und fachärztliche Sitze soll der Gesetzgeber nach dem Wortlaut der Entschließung künftig auch folgendes regeln:

„Streichung der Möglichkeit des Arztstellenerwerbs für MVZ im Wege des Zulassungsverzichts gemäß § 103 Abs. 4a S. 1 SGB V“

Diese Streichung würde faktisch die Neugründung und Expansion vieler Krankenhaus-MVZ verhindern. Denn wenn das Einbringen von Arztsitzen in ein MVZ im Wege des Zulassungsverzichts nicht mehr möglich ist und somit nur der Weg einer Bewerbung um freie Sitze im Zulassungsverfahren bleibt, aber gleichzeitig die gesetzliche Regelung des § 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V vorsieht, dass mehrheitlich von Nicht-Ärzten gehaltene MVZ in der Ausschreibung stets nachrangig zu berücksichtigen sind*, dann gibt es nahezu keine Möglichkeit mehr für Krankenhaus-MVZ, neue – insbesondere fachärztliche – Sitze zu integrieren. Das Krankenhaus-MVZ muss dann also „nehmen, was übrig bleibt“.

 

Faktisch ein Gründungs- und Entwicklungsstopp für Krankenhaus-MVZ, der insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ambulantisierung sehr kritisch zu sehen ist.

 

Wir empfehlen Ihnen daher eine zeitnahe Aktualisierung Ihrer Ambulantisierungs- und MVZ-Strategie, um noch vor Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes die Weichen für die Zukunft zu stellen.

 

*Mit Ausnahme von MVZ die vor dem 31.12.2011 gegründet wurden

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Online-Seminar am 12.10.23

23. September 2023

AKTUELLES

Einladung zum Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus“

Die rechtliche und organisatorische Umsetzung der Ambulantisierung in Krankenhäusern stellt viele Verantwortliche vor Herausforderungen und offene Fragen. Diese können am 12.10.23 von 14 – 16 Uhr im Online-Seminar der Anwaltskanzlei VOELKER in Kooperation mit der ENDERA-Gruppe eingehend erörtert werden.

 

Neben Rechtsanwälten der Kanzlei VOELKER referiert die ENDERA-Expertin Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management, zur Ambulantisierung in Krankenhäusern sowie zu deren rechtlicher und organisatorischer Umsetzung.

 

Nach einem Überblick über die aktuelle politische Entwicklung werden rechtliche Möglichkeiten der Ambulantisierung erörtert sowie ein Blick darauf geworfen, was im eigenen Haus überhaupt schon gemacht wird. Danach erläutern die Referenten, was bei der Ambulantisierung noch zu beachten ist.

 

Eine Anmeldung ist per E-Mail an veranstaltungen@voelker-gruppe.com bis zum 08.10.23 möglich.

 

Der Flyer zur Veranstaltung inklusive Agenda ist hier verfügbar.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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