Online-Seminar am 25.4.24

11. April 2024

AKTUELLES

Einladung zum Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus“

Die Umstellung auf ambulante Versorgung in Krankenhäusern erweist sich als komplexe Aufgabe, die zahlreiche Verantwortliche vor vielfältige Herausforderungen stellt. Um diese Fragen zu klären und Lösungsansätze zu diskutieren, lädt die ENDERA-Gruppe in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei VOELKER am 25. April 2024 von 14:00 bis 15:30 Uhr zu einem Online-Seminar ein.

 

Neben den Rechtsanwälten der Kanzlei VOELKER wird Peter Mast, unser Experte der ENDERA-Gruppe für MVZ- und Praxismanagement, zur Ambulantisierung in Krankenhäusern sowie zu deren rechtlicher und organisatorischer Umsetzung referieren.

 

Ein Schwerpunkt des Seminars liegt unter anderem auf der aktuellen politischen Entwicklung sowie den rechtlichen Möglichkeiten, die im Rahmen der Ambulantisierung vorhanden sind. Die Teilnehmer erhalten Einblicke in bereits implementierte Maßnahmen und haben die Gelegenheit, über mögliche weitere Schritte in ihren eigenen Einrichtungen nachzudenken bzw. erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für deren Umsetzung.

Dieses Online-Seminar bietet eine wertvolle Gelegenheit für alle, die sich mit der Ambulantisierung in Krankenhäusern befassen, um sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und über praxisnahe Lösungsansätze zu diskutieren.

 

Eine Anmeldung ist per E-Mail an veranstaltungen@voelker-gruppe.com bis zum 23.04.2024 möglich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung den Teilnahmelink per E-Mail von uns. Hier können Sie die Einladung mit weiteren Informationen zur Veranstaltung als PDF herunterladen.

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA-Gruppe GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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Veränderung als Chance begreifen

15. Februar 2024

AKTUELLES

Ambulante Strategie – so gelingt die Transformation

 

Die Ambulantisierung in Krankenhäusern ist zwischenzeitlich ein wesentlicher Bestandteil der Strukturveränderung in der hiesigen Gesundheitsversorgung. Stationäre Leistungen werden in den ambulanten Bereich verschoben, um Kosten zu senken. Somit wandeln sich Krankenhäuser stetig hin zu sektorenübergreifenden Versorgungsnetzwerken.

 

Dies hat einige Vorteile. Durch die Ausgliederung bestimmter Leistungen und Behandlungen in eigene medizinische Gesundheitszentren bleibt die Vergütung weiterhin im Unternehmen und es gibt einen gesicherten stationären Patientenfluss. Ebenso bekommen die Krankenhäuser durch den Auf- bzw. den Ausbau zusätzlich die Möglichkeit, die Patienten und Patientinnen langfristig an die Einrichtung zu binden.

 

Derzeit sind jedoch oft noch ineffiziente Prozesse, Sprechstunden- oder Raumfehlbelegungen, lange Wartezeiten, überlastetes Personal bei hohem Durchsatz an Patienten sowie fehlende Steuerungskompetenz der ambulanten Leistungserbringung Merkmale einer Ambulanz, wie sie im deutschen Krankenhauswesen anzutreffen sind.

 

Um die Transformation hin zu Gesundheitszentren nachhaltig erfolgreich zu gestalten, sind die folgenden grundlegenden Punkte zu beachten.

 

Für die Etablierung von erfolgreichen ambulanten Strukturen ist zunächst eine sorgfältige Planung notwendig. Basierend auf dem zu erwartenden Patientenaufkommen – insbesondere dem vorhandenen ambulanten Potenzial des Krankenhauses und der ambulanten Leistungszahlen – ist zu entscheiden, ob die Gründung oder Erweiterung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sinnvoll ist und wie ggf. vorhandene persönliche Ermächtigungen oder ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in dieses Konstrukt integriert werden können. Räumlichkeiten, Personal und Infrastruktur sind dann dieser strategischen Planung anzupassen.

 

Eine Optimierung der Prozesse zur Steuerung der Ressourcen- und Kapazitätsplanung ist notwendig und zielführend. In der Regel werden dafür digitale Services wie intelligente Kalender oder Patientenportale zur Unterstützung eingesetzt.

 

Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Etablierung eines wirkungsvollen Controllings. Es sind Fehler zu vermeiden, die Honorarkürzungen zur Folge haben können, durch die Potenziale unzureichend ausgeschöpft werden oder wodurch unterdurchschnittliche Fallzahlen vorliegen. Benchmarking, monatliches Reporting und eine frühzeitige Planung sind wirkungsvolle Werkzeuge zur Vermeidung dieser genannten Fehlentwicklungen.

 

Die Experten der ENDERA-Gruppe unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben.

Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an!

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA-Gruppe GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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Eine Strategie für den Umgang mit Hybrid-DRGs ist von Vorteil

26. Januar 2024

AKTUELLES

Hybrid-DRGs

Im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes wurde der neue § 115f SGB V eingeführt. Dieser beinhaltet und regelt die spezielle sektorengleiche Vergütung, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Hybrid-DRG bezeichnet. Die Einführung der Hybrid-DRGs wurde zum 1. Januar 2024 umgesetzt.

 

In einer orthopädisch-chirurgischen Belegabteilung ergeben sich auf Basis der Leistungsdaten 2023 nun die folgenden Veränderungen:

 

Im Bereich G24 – Eingriffe bei Hernien wurden im Jahr 2023 bei einer mittleren Verweildauer von 1,39 Tagen insgesamt 51 DRGs abgerechnet. Simuliert mit dem DRG-Katalog 2024 werden daraus 11 DRGs und 40 Hybrid-DRGs.

 

Im Bereich I20 – Eingriffe am Fuß wurden im Jahr 2023 bei einer mittleren Verweildauer von 2,81 Tagen insgesamt 36 DRGs abgerechnet. Daraus werden 34 DRGs und 2 Hybrid-DRGs.

 

Im Bereich J09 – Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal wurden im Jahr 2023 bei einer mittleren Verweildauer von 1,07 Tagen insgesamt 14 DRGs abgerechnet. Simuliert mit dem DRG-Katalog 2024 werden daraus noch eine DRG und 13 Hybrid-DRGs.

 

Von 101 erbrachten stationären Leistungen werden 55 – und damit mehr als die Hälfte – zu Hybrid-DRGs umgewandelt.

 

Kliniken müssen frühzeitig eine Strategie für den Umgang mit Hybrid-DRGs entwickeln. Ein stringentes spezifisches Controlling von Hybrid-DRGs zur Vermeidung negativer wirtschaftlicher Folgen ist notwendig. Die Prozesse für diese neue Fallart müssen eindeutig beschrieben und kommuniziert werden.

 

 

Die Experten der ENDERA-Gruppe unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben.
Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an!

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA-Gruppe GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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Weihnachtliche Motive der ENDERA-Gruppe auf blauem Hintergrund

Das Team der ENDERA-Gruppe wünscht frohe Weihnachten

22. Dezember 2023

AKTUELLES

Die ENDERA-Gruppe wünscht frohe Weihnachten

Tannenduft in der Nase, Lebkuchen und Glühwein in der Hand; Kerzenschein erhellt die dunklen Stunden und Besinnlichkeit kehrt überall ein. Nur noch wenige Tage bis zum Weihnachtsfest, das uns Zeit gibt, gemütlich beisammen zu sein und das alte Jahr zu verabschieden.

 

Auch das Team der ENDERA-Gruppe verabschiedet sich in den wohl verdienten Weihnachts-Urlaub und ist ab dem 02.01.2024 wieder für Sie da.

 

Bis dahin wünschen wir unseren Kunden, Geschäftspartnern und Freunden frohe Weihnachten und ein erfolgreiches, gesundes und glückliches neues Jahr!

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Peter Mast

10. November 2023

AKTUELLES

Personalie: Willkommen, Peter Mast

 

Das Berater-Team der ENDERA-Gruppe freut sich über tatkräftige Verstärkung: Seit Anfang November unterstützt Peter Mast die ENDERA Management-Beratung im Geschäftsbereich Strategie, Sanierung & IT.

 

Herr Mast verfügt über langjährige Erfahrung als Geschäftsführer, Berater und Interim-Manager für Akut- und Rehakliniken sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Als Geschäftsführer war er in den vergangenen Jahren u.a. maßgeblich verantwortlich für die Entwicklung des Gesundheitscampus Bad Säckingen und hat damit bereits im Jahr 2018 eines der ersten sektorenübergreifenden Versorgungskonzepte in Deutschland geplant, welches ambulante und stationäre pflegerische Versorgung bündelt. In diesem Rahmen hat Herr Mast auch die Gründung und das Management eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (Kommunal-MVZ) mitverantwortet.

 

Herr Mast wird innerhalb des strategischen Beraterteams der ENDERA Managementberatung die Projekte im Bereich Ambulantisierung und MVZ-Management verantworten, welche eine immer größer werdende Rolle in der deutschen Gesundheitslandschaft spielen.

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA-Gruppe GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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Die Referentinnen von der Kanzlei VOELKER und der ENDERA-Gruppe stießen auf großes Interesse

19. Oktober 2023

AKTUELLES

Großes Interesse am Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus

Das Thema „Ambulantisierung im Krankenhaus“ ist für viele Verantwortliche im Gesundheitswesen von großem Interesse. Dies bestätigte die rege Teilnahme am Online-Seminar zu diesem Thema, das die Rechtsanwaltskanzlei VOELKER und die ENDERA-Gruppe gemeinsam am 12.10.2023 anboten.

 

Rund 70 Teilnehmer – vorwiegend Vertreter des Krankenhausmanagements aus Universitätskliniken und Krankenhäusern deutschlandweit – verschafften sich dort einen Überblick über die Möglichkeiten und rechtlichen Instrumente der Ambulantisierung im Krankenhaus. Ulrike Brucklacher, Fachanwältin für Medizinrecht bei VOELKER, und Stephanie Dreher, Beraterin für Ambulanzmanagement bei der ENDERA-Gruppe, referierten im Rahmen der Veranstaltung zudem über Herausforderungen und Chancen im täglichen Krankenhausalltag. Des Weiteren diskutierten die beiden Referentinnen mit den Teilnehmern den neuen BMG-Referentenentwurf zu den bereits lange erwarteten Hybrid-DRGs.

 

Der zweistündige Austausch war sehr interessant und das Feedback der Teilnehmer durchweg positiv. Aufgrund der hohen Resonanz ist bereits für den 24. Januar 2024 ist ein weiterführendes Webinar zu diesem Thema geplant.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Wird die Neugründung und Expansion vieler Krankenhaus-MVZ zukünftig verhindert?

2. Oktober 2023

AKTUELLES

Risiko MVZ-Regulierungsgesetz: Gründungs- und Expansionshindernis für Ihr Krankenhaus-MVZ

Planen Sie die Neugründung oder Expansion Ihres Krankenhaus-MVZ? Dann sollten Sie diese Pläne möglichst bald umsetzen. Auch die im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung notwendige Neuausrichtung Ihrer MVZ-Strategie sollte zeitnah auf den Weg gebracht werden. Denn in absehbarer Zeit wird es ggf. faktisch nicht mehr möglich sein, neue – insbesondere fachärztliche – Sitze in ein MVZ aufzunehmen. Der Grund? Das „drohende“ MVZ-Regulierungsgesetz.

 

Auf Initiative von Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wurde am 16. Juni 2023 im Bundesrat eine Entschließung zur stärkeren Regulierung und Einschränkung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angenommen. Die Entschließung liegt nun der Bundesregierung vor, die darüber entscheiden wird, ob ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird. Besondere Fristen gibt es hierfür nicht. Somit ist unklar, wann mit einer Entscheidung und einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist.

Der hinter der Entschließung stehende politische Wille fokussiert sich auf investorengeführte MVZ. Die Regelungen eines solchen Gesetzes würden jedoch alle MVZ gleichermaßen treffen. Neben u.a. einer Kennzeichnungspflicht der Eigentumsverhältnisse auf dem Praxisschild, der örtlichen Begrenzung von MVZ auf einen 50km-Entfernungsradius zum jeweiligen Krankenhaus und der Einführung von Höchstversorgungsanteilen einzelner Träger für haus- und fachärztliche Sitze soll der Gesetzgeber nach dem Wortlaut der Entschließung künftig auch folgendes regeln:

„Streichung der Möglichkeit des Arztstellenerwerbs für MVZ im Wege des Zulassungsverzichts gemäß § 103 Abs. 4a S. 1 SGB V“

Diese Streichung würde faktisch die Neugründung und Expansion vieler Krankenhaus-MVZ verhindern. Denn wenn das Einbringen von Arztsitzen in ein MVZ im Wege des Zulassungsverzichts nicht mehr möglich ist und somit nur der Weg einer Bewerbung um freie Sitze im Zulassungsverfahren bleibt, aber gleichzeitig die gesetzliche Regelung des § 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V vorsieht, dass mehrheitlich von Nicht-Ärzten gehaltene MVZ in der Ausschreibung stets nachrangig zu berücksichtigen sind*, dann gibt es nahezu keine Möglichkeit mehr für Krankenhaus-MVZ, neue – insbesondere fachärztliche – Sitze zu integrieren. Das Krankenhaus-MVZ muss dann also „nehmen, was übrig bleibt“.

 

Faktisch ein Gründungs- und Entwicklungsstopp für Krankenhaus-MVZ, der insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ambulantisierung sehr kritisch zu sehen ist.

 

Wir empfehlen Ihnen daher eine zeitnahe Aktualisierung Ihrer Ambulantisierungs- und MVZ-Strategie, um noch vor Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes die Weichen für die Zukunft zu stellen.

 

*Mit Ausnahme von MVZ die vor dem 31.12.2011 gegründet wurden

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Online-Seminar am 12.10.23

23. September 2023

AKTUELLES

Einladung zum Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus“

Die rechtliche und organisatorische Umsetzung der Ambulantisierung in Krankenhäusern stellt viele Verantwortliche vor Herausforderungen und offene Fragen. Diese können am 12.10.23 von 14 – 16 Uhr im Online-Seminar der Anwaltskanzlei VOELKER in Kooperation mit der ENDERA-Gruppe eingehend erörtert werden.

 

Neben Rechtsanwälten der Kanzlei VOELKER referiert die ENDERA-Expertin Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management, zur Ambulantisierung in Krankenhäusern sowie zu deren rechtlicher und organisatorischer Umsetzung.

 

Nach einem Überblick über die aktuelle politische Entwicklung werden rechtliche Möglichkeiten der Ambulantisierung erörtert sowie ein Blick darauf geworfen, was im eigenen Haus überhaupt schon gemacht wird. Danach erläutern die Referenten, was bei der Ambulantisierung noch zu beachten ist.

 

Eine Anmeldung ist per E-Mail an veranstaltungen@voelker-gruppe.com bis zum 08.10.23 möglich.

 

Der Flyer zur Veranstaltung inklusive Agenda ist hier verfügbar.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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