Die Referentinnen von der Kanzlei VOELKER und der ENDERA-Gruppe stießen auf großes Interesse

19. Oktober 2023

AKTUELLES

Großes Interesse am Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus

Das Thema „Ambulantisierung im Krankenhaus“ ist für viele Verantwortliche im Gesundheitswesen von großem Interesse. Dies bestätigte die rege Teilnahme am Online-Seminar zu diesem Thema, das die Rechtsanwaltskanzlei VOELKER und die ENDERA-Gruppe gemeinsam am 12.10.2023 anboten.

 

Rund 70 Teilnehmer – vorwiegend Vertreter des Krankenhausmanagements aus Universitätskliniken und Krankenhäusern deutschlandweit – verschafften sich dort einen Überblick über die Möglichkeiten und rechtlichen Instrumente der Ambulantisierung im Krankenhaus. Ulrike Brucklacher, Fachanwältin für Medizinrecht bei VOELKER, und Stephanie Dreher, Beraterin für Ambulanzmanagement bei der ENDERA-Gruppe, referierten im Rahmen der Veranstaltung zudem über Herausforderungen und Chancen im täglichen Krankenhausalltag. Des Weiteren diskutierten die beiden Referentinnen mit den Teilnehmern den neuen BMG-Referentenentwurf zu den bereits lange erwarteten Hybrid-DRGs.

 

Der zweistündige Austausch war sehr interessant und das Feedback der Teilnehmer durchweg positiv. Aufgrund der hohen Resonanz ist bereits für den 24. Januar 2024 ist ein weiterführendes Webinar zu diesem Thema geplant.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

Andree_Fred_250x120_neu
-->

Wird die Neugründung und Expansion vieler Krankenhaus-MVZ zukünftig verhindert?

2. Oktober 2023

AKTUELLES

Risiko MVZ-Regulierungsgesetz: Gründungs- und Expansionshindernis für Ihr Krankenhaus-MVZ

Planen Sie die Neugründung oder Expansion Ihres Krankenhaus-MVZ? Dann sollten Sie diese Pläne möglichst bald umsetzen. Auch die im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung notwendige Neuausrichtung Ihrer MVZ-Strategie sollte zeitnah auf den Weg gebracht werden. Denn in absehbarer Zeit wird es ggf. faktisch nicht mehr möglich sein, neue – insbesondere fachärztliche – Sitze in ein MVZ aufzunehmen. Der Grund? Das „drohende“ MVZ-Regulierungsgesetz.

 

Auf Initiative von Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wurde am 16. Juni 2023 im Bundesrat eine Entschließung zur stärkeren Regulierung und Einschränkung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angenommen. Die Entschließung liegt nun der Bundesregierung vor, die darüber entscheiden wird, ob ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird. Besondere Fristen gibt es hierfür nicht. Somit ist unklar, wann mit einer Entscheidung und einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist.

Der hinter der Entschließung stehende politische Wille fokussiert sich auf investorengeführte MVZ. Die Regelungen eines solchen Gesetzes würden jedoch alle MVZ gleichermaßen treffen. Neben u.a. einer Kennzeichnungspflicht der Eigentumsverhältnisse auf dem Praxisschild, der örtlichen Begrenzung von MVZ auf einen 50km-Entfernungsradius zum jeweiligen Krankenhaus und der Einführung von Höchstversorgungsanteilen einzelner Träger für haus- und fachärztliche Sitze soll der Gesetzgeber nach dem Wortlaut der Entschließung künftig auch folgendes regeln:

„Streichung der Möglichkeit des Arztstellenerwerbs für MVZ im Wege des Zulassungsverzichts gemäß § 103 Abs. 4a S. 1 SGB V“

Diese Streichung würde faktisch die Neugründung und Expansion vieler Krankenhaus-MVZ verhindern. Denn wenn das Einbringen von Arztsitzen in ein MVZ im Wege des Zulassungsverzichts nicht mehr möglich ist und somit nur der Weg einer Bewerbung um freie Sitze im Zulassungsverfahren bleibt, aber gleichzeitig die gesetzliche Regelung des § 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V vorsieht, dass mehrheitlich von Nicht-Ärzten gehaltene MVZ in der Ausschreibung stets nachrangig zu berücksichtigen sind*, dann gibt es nahezu keine Möglichkeit mehr für Krankenhaus-MVZ, neue – insbesondere fachärztliche – Sitze zu integrieren. Das Krankenhaus-MVZ muss dann also „nehmen, was übrig bleibt“.

 

Faktisch ein Gründungs- und Entwicklungsstopp für Krankenhaus-MVZ, der insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ambulantisierung sehr kritisch zu sehen ist.

 

Wir empfehlen Ihnen daher eine zeitnahe Aktualisierung Ihrer Ambulantisierungs- und MVZ-Strategie, um noch vor Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes die Weichen für die Zukunft zu stellen.

 

*Mit Ausnahme von MVZ die vor dem 31.12.2011 gegründet wurden

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

Andree_Fred_250x120_neu
-->

Online-Seminar am 12.10.23

23. September 2023

AKTUELLES

Einladung zum Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus“

Die rechtliche und organisatorische Umsetzung der Ambulantisierung in Krankenhäusern stellt viele Verantwortliche vor Herausforderungen und offene Fragen. Diese können am 12.10.23 von 14 – 16 Uhr im Online-Seminar der Anwaltskanzlei VOELKER in Kooperation mit der ENDERA-Gruppe eingehend erörtert werden.

 

Neben Rechtsanwälten der Kanzlei VOELKER referiert die ENDERA-Expertin Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management, zur Ambulantisierung in Krankenhäusern sowie zu deren rechtlicher und organisatorischer Umsetzung.

 

Nach einem Überblick über die aktuelle politische Entwicklung werden rechtliche Möglichkeiten der Ambulantisierung erörtert sowie ein Blick darauf geworfen, was im eigenen Haus überhaupt schon gemacht wird. Danach erläutern die Referenten, was bei der Ambulantisierung noch zu beachten ist.

 

Eine Anmeldung ist per E-Mail an veranstaltungen@voelker-gruppe.com bis zum 08.10.23 möglich.

 

Der Flyer zur Veranstaltung inklusive Agenda ist hier verfügbar.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführung
ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

Andree_Fred_250x120_neu
-->